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   LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12   

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LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12 (https://dejure.org/2014,41926)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12 (https://dejure.org/2014,41926)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2014 - 12 Sa 1728/12 (https://dejure.org/2014,41926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung es allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Trägervereins eines Kindergartens wegen Äußerung des früheren Leiters über die Pflicht zur Teilnahme an Seminaren einer bestimmten Ausrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de

    Verletzung es allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Trägervereins eines Kindergartens wegen Äußerung des früheren Leiters über die Pflicht zur Teilnahme an Seminaren einer bestimmten Ausrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG 24. Juli 2013 -1 BvR 444/13, 1 BvR 597/13, Rn. 21).

    Denn anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Rechtsgut, in deren Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zu Gunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (BVerfG 24. Juli 2013 -1 BvR 444/13, 1 BvR 597/13, Rn. 18).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Meinung ist jede subjektive Stellungnahme, die durch Elemente des Wertens und Dafürhaltens geprägt ist (BVerfGE 61, 1,8; 44, 197, 202; 7, 198, 210).

    Dasselbe gilt, wenn sich in einem Text Tatsachen und Werturteile abwechselnd und derart aufeinander beziehen, dass eine einheitliche Äußerung vorliegt (BVerfGE 61, 1,9).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Steht die Tatsachenbehauptung dagegen für sich, d.h. in keiner Verbindung mit einem Werturteil, ist sie nicht geschützt (BVerfGE 99, 185, 187; vgl. zu allem die hier übernommene Zusammenfassung in dem Beschluss des Hess LAG vom 02.09.2013 - 16 TaBV 36/16).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Meinung ist jede subjektive Stellungnahme, die durch Elemente des Wertens und Dafürhaltens geprägt ist (BVerfGE 61, 1,8; 44, 197, 202; 7, 198, 210).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfGE 93, 266,295).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Werturteile sind unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Qualität geschützt (BVerfGE 93, 246, 289; 33, 1,14; BVerfG NJW 2003, 3760).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Eine untrennbare Verknüpfung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil liegt vor, wenn die Tatsachenbehauptung als Grundlage für ein Werturteil dient, so dass Letzteres ohne Erstere nicht verständlich wäre (BVerfGE 85, 1,15).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Werturteile sind unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Qualität geschützt (BVerfGE 93, 246, 289; 33, 1,14; BVerfG NJW 2003, 3760).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Stehen sich das Grundrecht des Handelnden, insbesondere die Meinungsäußerungsfreiheit, und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gegenüber, so ist die Abwägung sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität des Grundrechtsverletzung im konkreten Fall vorzunehmen (Palandt-Sprau 66. Aufl. § 823 Rn. 95; BGH NJW 1997, 2513).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
    Sie sind häufig schon an der Wortwahl zu erkennen, insbesondere an der Verwendung wertender Adjektive ("gut", "schlecht") und Substantive ("Gewerkschaftsskandal", BVerfG NJW 2004, 277,278).
  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

  • VG Kassel, 24.08.2011 - 5 K 484/10

    Klage einer Kindertageseinrichtung gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis

  • LAG Hamm, 18.07.2018 - 2 Sa 1828/17

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Das Arbeitsgericht ist mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, von der auch die Berufungskammer ausgeht, davon ausgegangen, dass ein Unterlassungsanspruch nach den genannten Vorschriften wegen Behauptung oder Verbreitung unwahrer oder nicht erweisliche wahrer Tatsachen nur dann besteht, wenn es sich bei den angegriffenen Äußerungen des Beklagten um Tatsachenbehauptungen handeln würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, juris, Rdnr. 34 ff.; BGH, Urteil vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15, juris, Rdnr. 32 ff.; BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, juris, Rdnr. 25; BAG, Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 61/96, juris, Rdnr. 15 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 28. April 2017 - 1 Sa 1296/16, juris; LAG Hessen, Urteil vom 26. März 2014 - 12 Sa 1728/12, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 11 W 25/06, juris, Rdnr. 22).

    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (so ausdrücklich LAG Hessen, Urteil vom 26. März 2014 - 12 Sa 1728/12, juris, Rdnr. 24, 25 und LAG Hessen, Beschluss vom 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13, juris, Rdnr. 50; jeweils m.w.N).

    Steht die Tatsachenbehauptung dagegen für sich, d.h. in keiner Verbindung mit einem Werturteil, ist sie nicht geschützt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, juris, Rdnr. 15 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2017 - I-16 U 87/17, juris, Rdnr. 15 ff.; LAG Hessen, Urteil v. 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12, Rdnr. 25; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2014 - 13 Sa 39/14, Rdnr. 27 ff.).

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